Ihre Merkliste

FAQ - häufig gestellte Fragen und ihre Antworten

Allgemeines

  • Ich bin mir unsicher, welchen Schein ich benötige. Könnt ihr helfen?

    Ja, aber sehr gerne helfen wir! Du erreichst uns auch immer telefonisch unter 034294-858675.

    Ansonsten ist es aktuell recht übersichtlich: 

    1. du entscheidest, in welchem Gebiet du mit einem Boot unterwegs sein möchtest. (Wahl des Geltungsbereiches)
      1. alle von Land umschlossenen Gewässer zählen zu den Binnenschifffahrtsstraßen, z.B. Markkleeberger See, Müritz, Donau, Elbe - hier benötigst du zum Führen eines Bootes den Sportbootführerschein Binnen - und wenn dieses Boot mit einem Funkgerät ausgestattet ist dann noch den Funkschein UBI
      2. Gewässer, die in den 3 Seemeilen (sm) von der Küstenlinie entfernt liegen, werden als Seeschifffahrtsstraßen bezeichnet. Damit sind die Küsten an einem Meer wie Ostsee, Nordsee, Mittelmeer, Atlantik gemeint. Um hier ein Boot zu führen, bedarf es dem Sportbootführerschein (SBF) See und das Funkgerät benutzen funktioniert mit dem Funkschein SRC
      3. Jegliches Wasser von 3-12sm vor der Küstenlinie eines Landes kann im privaten Bereich sorgenfrei mithilfe des Sportküstenschifferscheins (SKS) befahren werden. Hier benötigt man als Voraussetzung den SBF See.
    2. überlege, ob du ausschließlich Motorboote oder auch Segelboote führen möchtest. (Wahl der Antriebsart)
      1. bis 15 PS Motorkraft und bis 5m² Segelfläche benötigst du KEINEN Sportbootführerschein, egal welcher Geltungsbereich.
      2. einen offiziellen Führerschein zum Segeln gibt es ausschließlich für Binnengewässer. Dieser ist der SBF Binnen unter Segel, der außerdem als gute Grundlage für den Sportküstenschifferschein (SKS) ist.
      3. Segeln im Küstenrevier bis 3 sm ist bei einigen Vercharterern sogar auch nur mit dem SBF See möglich, obwohl dieser ein reiner Motorbootführerschein ist. Informiere dich dazu aber auf jeden Fall beim Vercharterer. Ansonsten benötigst du den SKS.
    3. Sicherheit an Bord ist der Grund, warum du überhaupt irgendeinen Schein machen möchtest, richtig? Dann mach auf jeden Fall gleich auch noch den Fachkundenachweis mit! Dieser befähigt dich im Notfall Signalmittel wie Handfackeln und andere Leuchtmittel zu benutzen.
  • Auf welchen Seen in Leipzig bildet ihr überall aus?

    An zwei Standorten in Leipzig führen wir fast ganzjährig praktische und theoretische Ausbildungen durch: am Schladitzer See nördlich der Stadt und am Markkleeberger See südlich.

    • Praktische Ausbildungen auf dem Motorboot: März und Oktober bis November auf dem Schladitzer See
    • Praktische Ausbildungen auf dem Motorboot: April bis September auf dem Markkleeberger See
    • Praktische Ausbildungen auf dem Segelboot: April bis Oktober auf dem Markkleeberger See
    • Theoretische Ausbildungen: Januar bis November in unserem Seminarraum in Podeliwtz (OT von Rackwitz)

     

  • Benötige ich den SBF Binnen unter Segeln, wenn ich mir bei euch ein Segelboot mieten möchte?

    Nein, denn dieser Führerschein kann auf fast allen Gewässern durch die VDWS Lizenz ersetzt werden. Nur auf Berliner Gewässern wird zum Führen eines Segelbootes der offizielle Sportbootführerschein unter Segeln benötigt.

    Allerdings bietet dir der SBF Binnen unter Segeln eine größere Ausbildungsspanne. In der Prüfung wird von externen Prüfern mehr gefordert.

    Wenn du zu uns an den See kommst und ein Segelboot mieten möchtest, bist du entweder im Besitz des SBF Binnen unter Segeln, des VDWS Grundscheins, des VDS Grundscheins oder weiterhin gleichberechtigt anerkannter Scheine.

  • Welchen Führerschein benötige ich, um auf eurem See ein Motorboot zu mieten?

    Seen zählen zu den Binnengewässern. Für diese benötigt man einen Sportbootführerschein Binnen unter Motor. Mit diesem können Motorboote ab 15 PS geführt werden. Auf dem Markkleeberger See und Schladitzer See werden keine Motorboote vermietet. Allerdings ist es möglich ein eigenes Boot anzumelden und zu slippen.

  • Ich habe im Ausland einen Führerschein erworben. Ist dieser auch in Deutschland gültig? Welche Ausbildung müsste ich ansonsten absolvieren?

    Auf folgender Internetseite sind alle Sportbootführerscheine und ihre Vergleichbarkeiten unter bestimmten Richtlinien zu finden: UNECE | ICC Resolution No. 40 
    Sollte der absolvierte Führerschein in Deutschland nicht anerkannt werden, könnt ihr bei uns gerne noch einmal die Ausbildung oder nur die Prüfung ablegen.

  • Sind in den Ausbildungsgebühren die Prüfungsgebühren enthalten?

    Nein. In den Ausbildungsgebühren ist die theoretische und praktische Ausbildung bis hin zur Prüfung enthalten. Die Prüfungsgebühren (Gebühren SBF, Gebühren Funk, Gebühren FKN) sind separat an den Prüfungsausschuss zu entrichten.

  • Wie lange dauert es, bis ich meinen Führerschein bekomme?

    Nach Bestehen ALLER angemeldeten Prüfungsteile kommt der Führerschein im Checkkartenformat ca. 2,5-3 Wochen später direkt per Post nach Hause.

    Wer einen vorläufigen Führerschein beantragt hat, bekommt diesen im Falle des Bestehens aller Prüfungsteile direkt am Prüfungstag ausgehändigt. Die Checkkarte wird dann 2,5-3 Wochen später direkt per Post nach Hause geliefert. Der vorläufige Führerschein ist mit extra Kosten verbunden.

  • Mit welchem Prüfungsausschuss arbeitet ihr zusammen?

    Seit mehr als 5 Jahren terminieren wir unsere Prüfungen gemeinsam mit dem Prüfungszentrum Brandenburg-Sachsen-Sachsen/Anhalt-Thüringen des Deutschen Motor Yacht Verbandes (DMYV) unter der Leitung von Ralph Klose.

    PZ Brandenburg-Sachsen-Sachsen/Anhalt-Thüringen
    Ralph Klose
    Bliesendorfer Dorfstraße 23 A
    14542 Werder (Havel)

    E-Mail: Pruefung@PZ-Brandenburg.de

    Internet: www.PZ-Brandenburg.de

    Prüfungsgebühren gehen an:
    Kontoinhaber: Ralph Klose   IBAN: DE95 1605 0000 1000 626 110   Bank: Mittelbrandenburgische Sparkasse

Ausbildung

Prüfung


Deine Frage ist nicht dabei?

Bitte kontaktiere uns umgehend und lass uns Antworten für dich finden.

Hier kommst du zum Kontakt

Datenschutz-Einstellungen

Cookie Einstellungen
Diese Website verwendet Cookies die die Ihnen Services ermöglichen, die von externen Anbietern angeboten werden, wie z.B. YouTube oder Google Maps. Rechtsgrundlage ist hier Art. 6 DSGVO (1) a.

Sie können hier der anonymisierten Erfassung Ihres Nutzerverhaltens durch MATOMO widersprechen. Zu diesem Zweck speichern wir einen Cookie auf Ihrem Computer, um diese Entscheidung auch bei späteren Besuche zu respektieren.

Bitte beachten Sie, dass abhängig Ihrer Einstellungen einige Funktionen ggf. nicht zur Verfügung stehen.

Mehr Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung

Matomo-Einstellungen

Achtung: Beim Widerspruch des Trackings wird ein Matomo Deaktivierungs-Cookie gesetzt, der sich Ihren Widerspruch merkt.