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UBI - UKW-Zeugnis für Binnenfunk

Das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) berechtigt den Inhaber, eine Schiffsfunkstelle (Berufsschifffahrt und Sportschifffahrt) zu bedienen oder zu beaufsichtigen und am Binnenschifffahrtsfunk auf Binnenschifffahrtsstraßen und Seeschifffahrtsstraßen binnenwärts der Grenze der Seefahrt teilzunehmen.

Warum ein Funkschein wichtig ist

  • Gesetzliche Pflicht: Sobald an Bord ein Funkgerät installiert und bedienbar ist, ist ein gültiges Sprechfunkzeugnis erforderlich.
  • Zuverlässigkeit: Funkgeräte sind oft zuverlässiger als Mobiltelefone, besonders auf dem Wasser.
  • Einheitliches Verfahren: Der Funkverkehr folgt einem international standardisierten Ablauf, wodurch klare und sichere Kommunikation gewährleistet ist.

Funkgerät oder Mobiltelefon?

  • Funkgeräte bieten stabile Reichweiten und funktionieren auch dort, wo Mobilfunknetze ausfallen.
  • Einheitliche Notfall- und Anrufprotokolle sorgen für schnelle Hilfe.

Wo und wie wird geübt?

  • Einsatz originaler UKW/DSC-Prüfungsfunkanlagen – identisch mit denen der offiziellen SRC- und UBI-Prüfungen.
  • Intensives Training direkt an den Geräten für praxisnahes Lernen.

Ablauf der Ausbildung

  • Praxis in Kleingruppen: Direkte Anwendung am Funkgerät, um Sicherheit in der Bedienung zu erlangen.
  • Theorie im Selbststudium: Über einen mitgebuchten Onlinekurs oder mit dem passenden Lehrbuch eigenständig erlernbar.

UBI-Ausbildung

Lerne die Theorie für die Ausbildung zum UBI im Selbststudium mit Hilfe eines Online-Theorie-Kurses/einer App, die du von uns bekommst. Hier sind alle Prüfungsfragen enthalten.

Die Ausbildung am Funkgerät inklusive aller notwendigen Vorlagen für Betriebsfunkverfahren etc. findet bei uns im Seminarraum statt.

  • Inklusivleistungen
    • kompetente Gruppenarbeit mit praxisnahen Beispielen
    • 8 Stunden Praxisausbildung am Funkgerät: 2x 3 Std. plus 2 Std.
    • App bzw. Online-Kurs von Bootsprüfung.de zum Lernen der Fragen und Theorieinhalte  (In der Pro-Version erhältst du (auch offline) Zugriff auf nützliche Lernhilfe-Funktionen (Fragen merken, Lernfortschrittsanzeige, etc.), auf Downloads (Fragebögen, Funktafeln, etc.) und unbegrenzt auf das virtuelle Lehrbuch.)
    • Vorlagen zur Prüfung
    • Prüfungsbetreuung

       

    zusätzlich buchbar:

    • UKW-Buch mit allen offiziellen Prüfungsfragen und Theorieinhalten für 19,90 €

     

  • Termine 2026
    Kursnr. Grundlagen UBI Prüfungsvorber. Prüfung
    UF1 05.03.
    18:00-21:00 Uhr
    07.03.
    16:00-18:00 Uhr
    19.03.
    18:00-21:00 Uhr
    21.03.
    UF2 06.03.
    18:00-21:00 Uhr
    08.03.
    16:00-18:00 Uhr
    20.03.
    18:00-21:00 Uhr
    UF3 12.11.
    18:00-21:00 Uhr
    14.11.
    16:00-18:00 Uhr
    25.11.
    18:00-21:00 Uhr
    29.11.
    UF4 13.11
    18:00-21:00 Uhr
    15.11.
    16:00-18:00 Uhr
    26.11.
    18:00-21:00 Uhr

    Ausbildungsort: Wiederitzscher Str. 19, 04519 Rackwitz OT Podelwitz, Seminarraum im Hauptgebäude, 3. Etage

    Bei der Buchung wird nur die erste Einheit angezeigt.

180 € p. P.

Allgemeine Informationen zur Funkausbildung UBI

  • Dauer und Preise
    Funkschein Dauer Ausbildungs
    gebühr
    Prüfungs
    gebühr
    UBI 8 Stunden 180 € p.P. 108,71 €
    SRC 12 Stunden  230 € p.P. 127,88 €
    Kombi SRC & UBI 14 Stunden 290 € p.P. 236,59 €

     

    Zusätzliche Produkte

    Buch UKW- Funkzeugnisse SRC und UBI: 19,90 €

    Dieses Lehrbuch bereitet praxisnah auf die See- (SRC) und Binnenfunkprüfung (UBI) vor, dient aber auch als Nachschlagewerk im Alltag an Bord.
    Es bereitet klar strukturiert und anschaulich – im Seefunk zusätzlich in englischer Sprache – effizient und optimal auf die Prüfung vor. Das Lehrbuch wird ergänzt mit den amtlichen Seefunktexten und den offiziellen Fragenkatalog für SRC und UBI und ist daher auch zum Selbststudium hervorragend geeignet.
    Du erhältst es entweder zur ersten Einheit am Funkgerät oder holst es vorher bei uns ab.

  • Buchungsablauf
    1. Wähle deinen Kurs, indem du auf die Kursnummer klickst. Alle aufgeführten Daten in einer Zeile sind die Termine des Kurses.
    2. Ein neues Fenster geht auf. Im Buchungsformular erscheint nur der erste Termin eines Kurses.
    3. Du bekommst eine automatisierte Reservierungsbestätigung mit allen Dokumenten zum Lernen und zur Prüfungsanmeldung von uns. Eine erste Anzahlung ist per PayPal Plus notwendig, um die Buchung final zu bestätigen.
    4. SRC oder/und UBI Online-Theorie-Kurs von Bootsprüfung.de: Mit dem Onlinekurs und mit der App von Bootspruefung.de alle amtlichen Prüfungsfragen für den SRC lernen. In der Pro-Version erhältst du (auch offline) Zugriff auf nützliche Lernhilfe-Funktionen (Fragen merken, Lernfortschrittsanzeige, etc.), auf Downloads (Fragebögen, Funktafeln, etc.) und unbegrenzt auf das virtuelle Lehrbuch. 
      Du erhältst nach Buchung direkt einen Freischalt-Code von uns, den du auf Bootsprüfung.de einlöst.
    5. Das Buch als Lehrmittel bekommst du entweder bei unserem ersten Kurstermin oder du holst es dir bei uns ab.
  • Prüfungsablauf

    SRC-Prüfung

    Sie beginnt mit einem kurzen englischen Diktat, aus den 27 Seefunktexten. Der Text muss mitgeschrieben und schriftlich ins Deutsche übersetzt werden. Anschließend wird ein deutscher Seefunktext schriftlich ins Englische übersetzt.
    Im Anschluss wird ein Fragebogenbogen, bestehend aus 24 (von 180 möglichen) Fragen, bearbeitet.
    Zuletzt erfolgt eine praktische Prüfung am Funkgerät. Sie besteht aus vier Pflichtaufgaben und höchstens drei „sonstigen Fertigkeiten”. Für jede Aufgabe bzw. sonstige Fertigkeit hat man zwei Versuche. Die praktische Prüfung ist bestanden, wenn alle vier Pflichtaufgaben und zwei sonstige Fertigkeiten spätestens im zweiten Versuch mit ausreichendem Erfolg absolviert werden.
     

    UBI-Prüfung

    Die UBI-Prüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Es wird ein zuerst ein Fragebogen bearbeitet (22 von 130 Fragen)
    Die praktische Prüfung besteht aus vier Teilen:
    1. Zwei bis drei praktische Aufgaben am Funkgerät.
    2. Fehlerfreies Übermitteln einer Meldung; hier ist eine deutsche Meldung, vergleichbar den Seefunktexten, vorzulesen.
    3. Fehlerfreie Aufnahme einer Meldung; hier wird eine deutsche Meldung diktiert.
    4. Bedienen des Sprechfunkgerätes

    Inhaber des SRC müssen nur eine vereinfachte Ergänzungsprüfung ablegen – auch wenn das SRC am selben Tag erworben wird. In theoretischen Prüfung gibt es einen verkürzten Fragebogen (10 von 79 Fragen, max. 2 Fehler). Der praktische Teil beschränkt sich auf zwei bis drei Übungen. Das Übermitteln und die Aufnahme einer Meldung sowie das Bedienen des Sprechfunkgerätes entfallen hier.

FAQs - häufig gestellte Fragen und ihre Antworten

  • Ist das UBI Funkzeugnis international gültig?

    Ja, es ist auf allen europäischen Binnenwasserstrecken unbefristet gültig.

  • Wozu benötige ich das UBI Sprechfunkzeugnis?

    Der UBI-Funkschein ist notwendig, um eine sichere und geregelte Kommunikation auf Binnengewässern zu gewährleisten. Durch den Sprechfunk können wichtige Informationen übermittelt werden, wie z. B.

    • Not- und Dringlichkeitsmeldungen: Gerade in Notfällen ist eine geregelte und klare Kommunikation wichtig.
    • Wetterwarnungen: Über UKW können wichtige Sicherheitsmeldungen, wie Wetterwarnungen, an alle Teilnehmer im Binnenschifffahrtsfunk übermittelt werden
    • Navigationshinweise: Schleusen und Brücken nehmen am Binnenschifffahrtsfunk ebenso teil wie die Berufsschifffahrt. Über UKW können Manöver und Öffnungen abgestimmt werden. Zudem dient der Binnenfunk der Koordination zwischen Schiffen und den zuständigen Behörden, um Unfälle zu vermeiden und den Schiffsverkehr sicher zu steuern.
  • Wo darf ich mit dem UBI Funkschein überall funken?

    Auf den Binnengewässern und in den Mündungsbereichen der Nord- und Ostsee, obwohl dies offiziell Seefunk ist. 

  • Sind Handfunkgeräte im Binnenbereich erlaubt?

    Nein, Handfunkgeräte sind im Binnenbereich nicht erlaubt!

  • Muss ich als Skipper im Besitz des UBI Sprechfunkzeugnisses sein?

    Jedes Schiff mit einer UKW-Funkanlage auf Binnengewässern  benötigt eine Person mit dem UBI-Zeugnis an Bord. Dies betrifft sowohl gewerbliche als auch private Nutzer, sofern eine Binnenfunk-Anlage an Bord ist. Es wird Schiffsführern empfohlen ein Funkzeugnis zu besitzen, um entscheiden zu können ob es sich um eine Not,- Dringlichkeit,- oder Sicherheitsmeldung handelt. 

  • Darf ich als Inhaber des SRC oder LRC auf den Binnenwasserstraßen funken?

    Auch wer von See kommend auf eine Binnenschifffahrtstraße fährt und über den Seefunkschein SRC oder über das LRC für Funk für die Hochsee verfügt, benötigt zur Teilnahme am Binnenfunk das UBI sowie eine binnenfunkfähige Funkanlage (Kombi-Gerät). 

  • Kann ich auch ohne Funkschein ein Boot chartern?

    Ja, es ist möglich, ein Boot ohne Funkschein zu charter, sofern das Boot über keine fest installierte Funkanlage verfügt. Die Regelung hängt jedoch stark vom Fahrgebiet ab: In Deutschland ist kein Funkschein erforderlich, wenn kein Funkgerät an Bord ist, während in Kroatien oft eine Funkpflicht besteht. 

    Einige Charterfirmen bieten an, das UKW-Funkgerät auf Wunsch auszubauen oder stillzulegen, wenn der Schiffsführer keinen entsprechenden Funkschein (SRC oder UBI) besitzt. Allerdings wird die Sicherheit für den Ausbau gefährdet.

  • Ist es strafbar ohne Funkzeugnis ein Funkgerät an Bord zu nutzen?

    Das unerlaubte Betreiben einer Funkanlage ohne Berechtigung stellt einen Verstoß gegen das Telekommunikationsgesetz und die Schifffahrtsordnung dar. Dies kann als Ordnungswidrigkeit mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden.

  • Mit welchem Prüfungsausschuss arbeitet ihr zusammen?

    Seit mehr als 5 Jahren terminieren wir unsere Prüfungen gemeinsam mit dem Prüfungszentrum Brandenburg-Sachsen-Sachsen/Anhalt-Thüringen des Deutschen Motor Yacht Verbandes (DMYV) unter der Leitung von Ralph Klose.

    PZ Brandenburg-Sachsen-Sachsen/Anhalt-Thüringen
    Ralph Klose
    Bliesendorfer Dorfstraße 23 A
    14542 Werder (Havel)

    E-Mail: Pruefung@PZ-Brandenburg.de

    Internet: www.PZ-Brandenburg.de

    Prüfungsgebühren gehen an:
    Kontoinhaber: Ralph Klose   IBAN: DE95 1605 0000 1000 626 110   Bank: Mittelbrandenburgische Sparkasse

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