- Sportbootführerscheine
- Funkscheine
- Fachkundenachweis
- Sportküstenschifferschein
- Segeltörns
- Infos
Ihre Merkliste
Lerne die Theorie für die Ausbildung zum SRC im Selbststudium mit Hilfe eines Online-Theorie-Kurses und/oder eines Buches, das du bei uns erwerben kannst. Hier sind alle Prüfungsfragen und auch die Inhalte vom UBI (Binnenfunkzeugnis) enthalten.
Die Ausbildung am Funkgerät inklusive aller notwendigen Vorlagen für Betriebsfunkverfahren etc. findet bei uns im Seminarraum statt.
zusätzlich buchbar:
| Grundlagen | Betriebsverfahren | Prüfungsvorber. | Prüfung | |
| SF1 | 05.03. 18:00-21:00 Uhr |
07.03. 10:00-16:00 Uhr |
19.03. 18:00-21:00 Uhr |
21.03. |
| SF2 | 06.03. 14:00-17:00 Uhr |
08.03. 10:00-16:00 Uhr |
20.03. 18:00-21:00 Uhr |
|
| SF3 | 12.11. 18:00-21:00 Uhr |
14.11. 10:00-16:00 Uhr |
25.11. 18:00-21:00 Uhr |
29.11. |
| SF4 | 13.11 18:00-21:00 Uhr |
15.11. 10:00-16:00 Uhr |
26.11. 18:00-21:00 Uhr |
Ausbildungsort: Wiederitzscher Str. 19, 04519 Rackwitz OT Podelwitz, Seminarraum im Hauptgebäude, 3. Etage
Bei der Buchung wird nur die erste Einheit angezeigt.
230 € p.P.
| Funkschein | Dauer | Ausbildungs gebühr |
Prüfungs gebühr |
| UBI | 8 Stunden | 180 € p.P. | 108,71 € |
| SRC | 12 Stunden | 230 € p.P. | 127,88 € |
| Kombi SRC & UBI | 14 Stunden | 290 € p.P. | 236,59 € |
Dieses Lehrbuch bereitet praxisnah auf die See- (SRC) und Binnenfunkprüfung (UBI) vor, dient aber auch als Nachschlagewerk im Alltag an Bord.
Es bereitet klar strukturiert und anschaulich – im Seefunk zusätzlich in englischer Sprache – effizient und optimal auf die Prüfung vor. Das Lehrbuch wird ergänzt mit den amtlichen Seefunktexten und den offiziellen Fragenkatalog für SRC und UBI und ist daher auch zum Selbststudium hervorragend geeignet.
Du erhältst es entweder zur ersten Einheit am Funkgerät oder holst es vorher bei uns ab.
SRC-Prüfung
Sie beginnt mit einem kurzen englischen Diktat, aus den 27 Seefunktexten. Der Text muss mitgeschrieben und schriftlich ins Deutsche übersetzt werden. Anschließend wird ein deutscher Seefunktext schriftlich ins Englische übersetzt.
Im Anschluss wird ein Fragebogenbogen, bestehend aus 24 (von 180 möglichen) Fragen, bearbeitet.
Zuletzt erfolgt eine praktische Prüfung am Funkgerät. Sie besteht aus vier Pflichtaufgaben und höchstens drei „sonstigen Fertigkeiten”. Für jede Aufgabe bzw. sonstige Fertigkeit hat man zwei Versuche. Die praktische Prüfung ist bestanden, wenn alle vier Pflichtaufgaben und zwei sonstige Fertigkeiten spätestens im zweiten Versuch mit ausreichendem Erfolg absolviert werden.
UBI-Prüfung
Die UBI-Prüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Es wird ein zuerst ein Fragebogen bearbeitet (22 von 130 Fragen)
Die praktische Prüfung besteht aus vier Teilen:
1. Zwei bis drei praktische Aufgaben am Funkgerät.
2. Fehlerfreies Übermitteln einer Meldung; hier ist eine deutsche Meldung, vergleichbar den Seefunktexten, vorzulesen.
3. Fehlerfreie Aufnahme einer Meldung; hier wird eine deutsche Meldung diktiert.
4. Bedienen des Sprechfunkgerätes
Inhaber des SRC müssen nur eine vereinfachte Ergänzungsprüfung ablegen – auch wenn das SRC am selben Tag erworben wird. In theoretischen Prüfung gibt es einen verkürzten Fragebogen (10 von 79 Fragen, max. 2 Fehler). Der praktische Teil beschränkt sich auf zwei bis drei Übungen. Das Übermitteln und die Aufnahme einer Meldung sowie das Bedienen des Sprechfunkgerätes entfallen hier.
Ja, das Short Range Certificate ist international gültig. Es handelt sich um ein weltweit anerkanntes Funkzeugnis im GMDSS-System für den UKW- Seefunk auf Sportbooten. Es ist in vielen europäischen und internationalen Gewässern beim Chartern zwingend erforderlich, wenn eine Funkanlage an Bord ist.
Das SRC (Short Range Certificate) spielt eine zentrale Rolle in der Sicherheit, Kommunikation und Navigation im Seebereich. Das beschränkt gültige Funkbetriebszeugnis ist erforderlich für alle, die ein Sportboot mit UKW-Funkgerät führen und am Seefunkdienst teilnehmen möchten. Dies gilt sowohl für Segelboote als auch für Motorboote.
Das SRC ist Ihr Schein für den gesamten maritimen Funkverkehr auf den Weltmeeren und an Küsten, beschränkt auf die Reichweite von UKW-Geräten. Es ist auf den Binnenwasserstraßen nicht gültig. Dafür wird der UBI benötigt.
Seit 2005 reicht es nicht mehr aus, wenn nur ein Crewmitglied ein Sprechfunkzeugnis besitzt; der verantwortliche Schiffsführer (Skipper) muss selbst über das SRC verfügen.
Auch wer von See kommend auf eine Binnenschifffahrtstraße fährt und über den Seefunkschein SRC oder über das LRC für Funk für die Hochsee verfügt, benötigt zur Teilnahme am Binnenfunk das UBI sowie eine binnenfunkfähige Funkanlage (Kombi-Gerät).
Ja, es ist möglich, ein Boot ohne Funkschein zu charter, sofern das Boot über keine fest installierte Funkanlage verfügt. Die Regelung hängt jedoch stark vom Fahrgebiet ab: In Deutschland ist kein Funkschein erforderlich, wenn kein Funkgerät an Bord ist, während in Kroatien oft eine Funkpflicht besteht.
Einige Charterfirmen bieten an, das UKW-Funkgerät auf Wunsch auszubauen oder stillzulegen, wenn der Schiffsführer keinen entsprechenden Funkschein (SRC oder UBI) besitzt. Allerdings wird die Sicherheit für den Ausbau gefährdet.
Das unerlaubte Betreiben einer Funkanlage ohne Berechtigung stellt einen Verstoß gegen das Telekommunikationsgesetz und die Schifffahrtsordnung dar. Dies kann als Ordnungswidrigkeit mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden.
Seit mehr als 5 Jahren terminieren wir unsere Prüfungen gemeinsam mit dem Prüfungszentrum Brandenburg-Sachsen-Sachsen/Anhalt-Thüringen des Deutschen Motor Yacht Verbandes (DMYV) unter der Leitung von Ralph Klose.
PZ Brandenburg-Sachsen-Sachsen/Anhalt-Thüringen
Ralph Klose
Bliesendorfer Dorfstraße 23 A
14542 Werder (Havel)
E-Mail: Pruefung@PZ-Brandenburg.de
Internet: www.PZ-Brandenburg.de
Prüfungsgebühren gehen an:
Kontoinhaber: Ralph Klose IBAN: DE95 1605 0000 1000 626 110 Bank: Mittelbrandenburgische Sparkasse
Datenschutz-Einstellungen
Cookie Einstellungen
Diese Website verwendet Cookies die die Ihnen Services ermöglichen, die von externen Anbietern angeboten werden, wie z.B. YouTube oder Google Maps. Rechtsgrundlage ist hier Art. 6 DSGVO (1) a.
Sie können hier der anonymisierten Erfassung Ihres Nutzerverhaltens durch MATOMO widersprechen. Zu diesem Zweck speichern wir einen Cookie auf Ihrem Computer, um diese Entscheidung auch bei späteren Besuche zu respektieren.
Bitte beachten Sie, dass abhängig Ihrer Einstellungen einige Funktionen ggf. nicht zur Verfügung stehen.
Mehr Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung